TCM

Ich rechne nach der Gebührenordnung für Ärzte ab (GOÄ)

Unten finden Sie eine beispielhafte Auflistung der verwendeten Ziffern. Für die Akupunktur verwende ich den 2,7 - fachen Satz. Die übrigen Leistungen rechne ich mit dem 2,3 - fachen Satz ab. 
Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 

30a Erstanamnese   120,65 €
269a Akupunktur 55,08 €
6a Puls- und Zungen-Diagnostik 13,41€
1 Kurze Beratung 10,72€
78a Individuell erstellte Rezeptur 24,13€


Zu Beginn jeder Behandlung wird in einem Erstgespräch, das bis zu 1,5 Stunden dauert, eine ausführliche Anamnese mitsamt einer Puls-und Zungen - Diagnostik durchgeführt. Eine Akupunktur schließt sich in der Regel an. Die Folgetermine zur Akupunktur finden normalerweise einmal wöchentlich statt. Zusätzlich wird in aller Regel eine individuelle Rezeptur für einen Arzneitee erstellt. Dieser wird von der Apotheke per Post an Sie zugestellt. Die Rechnung für den Tee erhalten Sie von der Apotheke. 

Hypnose

Ich rechne nach der Gebührenordnung für Ärzte ab (GOÄ)

Hier verwende ich den 2,3-fachen und den 3,5 - fachen Satz.

860 Biographische Anamnese 123,34 €
870a Selbstorganisatorische Hypnotherapie 153 €

Die ersten fünf Hypnotherapiestunden sind probatorische Sitzungen, die der Diagnostik, Indikationsstellung und Erstintervention dienen. Das bedeutet für Sie, dass zunächst keine Diagnose, oder aber eine Ausschlussdiagnose, festgelegt wird. 
Zu Beginn steht für Erwachsene ein Doppeltermin, für den zwei Stunden Zeit eingeräumt werden. Parallel dazu werden die notwendigen biographischen Daten erhoben.